IHE – INNOVATIVE-HYBRID-ELEKTROPLANUNGUnsere Leistungen
Seit 1980 Ihr kompetenter Partner für Elektroplanung und Gebäudeautomation. Alle HOAI-Leistungsphasen aus einer Hand.
Elektrotechnik
16 Fachbereiche
- ●Starkstrom- & Schwachstromanlagen
- ●Beleuchtung & Lichtsteuerung
- ●Brandmeldeanlagen (DIN 14675)
- ●Sicherheitstechnik & Netzwerke
- ●Photovoltaik & E-Mobilität
- ●Bauüberwachung (LP 8)
Gebäudeautomation
Smart Building
- ●Gebäudeleittechnik (GLT)
- ●KNX / BACnet / DDC
- ●Einzelraumregelung & DALI
- ●Energiemanagement
- ●Systemintegration
- ●Automationskonzepte
HOAI Leistungsphasen
Wir bieten alle 9 Leistungsphasen der HOAI für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5, 6, 8).
Grundlagenermittlung
2%Vorplanung
7%Entwurfsplanung
11%Genehmigungsplanung
6%Ausführungsplanung
25%Vorbereitung der Vergabe
7%Mitwirkung bei der Vergabe
5%Objektüberwachung
35%Objektbetreuung
2%Prozentanteile gemäß HOAI 2021 Anlage 15 (Durchschnittswerte Anlagengruppe 4–5)
Weitere Leistungen
Elektroplanung
Stark- und Schwachstromanlagen nach DIN VDE und DIN 18015 – Kostengruppe 440
Energieberatung
GEG-Nachweise, KfW-Förderberatung, Wirtschaftlichkeitsanalysen
Ausschreibung & Vergabe
Leistungsverzeichnisse, Preisspiegel, Vergabeempfehlungen (VOB/A)
Bauüberwachung
Örtliche Bauüberwachung LP 8 – Abnahmen, Aufmaß, Mängelmanagement
Dokumentation
Bestandspläne, Revisionsunterlagen, Abnahmeprotokolle
Beratung
Machbarkeitsstudien, Variantenvergleiche, Wirtschaftlichkeitsprüfung
Projekt geplant?
Ob Neubau, Sanierung oder Erweiterungsbau – wir planen Ihre komplette Elektrotechnik und Gebäudeautomation nach höchsten Standards.
Häufig gestellte Fragen — HOAI & Leistungen
Antworten zu HOAI-Phasen, Honorarzonen, Mindestsatz und Haftung.
Was sind die 9 HOAI-Leistungsphasen?
LP 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8 Objektüberwachung, LP 9 Objektbetreuung. Diese Phasen sind in der HOAI § 34 (Architekt) bzw. § 55 (Ingenieur Tragwerksplanung) bzw. § 55 (TGA) verankert.
Welche Honorarzone gilt für TGA-Planung?
TGA-Fachplanung wird typisch in Honorarzone II oder III nach HOAI § 56 abgerechnet. Honorarzone IV (überdurchschnittliche Anforderungen) gilt nur bei Sonderbauten mit hoher Schnittstellen-Komplexität: Krankenhäuser, Reinraumlabore, große Versammlungsstätten.
Was ist der Unterschied zwischen HOAI 2013 und HOAI 2021?
Wesentlicher Unterschied: HOAI 2013 enthielt verbindliche Mindest- und Höchstsätze (vom EuGH-Urteil 4. Juli 2019, C-377/17 als EU-rechtswidrig erklärt). HOAI 2021 macht die Tafelwerte zu unverbindlichen Orientierungswerten — Honorare können frei vereinbart werden, ohne unter den Tafelwerten zu liegen.
Wann ist ein Architekt + TGA-Planer zwingend?
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben (also fast allen Bauten außer kleineren Gartenhäusern, Garagen unter 100 m² etc.) muss in Bayern der Bauantrag von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur unterzeichnet werden (Art. 61 BayBO). Ein TGA-Fachplaner wird nach Komplexität der Anlage hinzugezogen, häufig spätestens ab LP 3.
Wer haftet bei Planungsfehlern?
Der Planer haftet nach BGB § 634 für Mängel der Planung über den Werkvertrag. Die regelmäßige Verjährungsfrist für Planungsfehler an Bauwerken beträgt 5 Jahre ab Abnahme (BGB § 634a). Pflicht ist eine Berufshaftpflicht-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme — bei TGA üblich mindestens 1,5–3 Mio. € pro Schadensfall.
Wie wird der HOAI-Mindestsatz nach EuGH-Urteil 2019 gehandhabt?
Seit dem EuGH-Urteil C-377/17 vom 4. Juli 2019 sind die Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht mehr verbindlich. In der Praxis dienen die Tafelwerte als Orientierung; in der Vergabepraxis öffentlicher Auftraggeber werden sie häufig als Vergleichsbasis genutzt. Eine Honorarvereinbarung deutlich unter den Tafelwerten ist zulässig.